Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was Sie jetzt wissen müssen

Klarheit für Hausbesitzer in der Umgebung Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter

Volle Entscheidungsfreiheit für Hausbesitzer in Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter

Die Bundesregierung hat im Mai 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Für Sie als Immobilieneigentümer in der Region bedeutet das vor allem eins: Klarheit, Verlässlichkeit und echte Technologieoffenheit ohne staatliche Verbote.

Als Ihr regionaler Partner erklären wir Ihnen kurz und verständlich, was sich jetzt beim Heizungskauf für Sie ändert.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen des GModG für Sie im Überblick:

· Die 65%-Regel fällt weg: Die pauschale Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (§ 71 GEG), wird komplett gestrichen.

· Keine 30-jährige Austauschpflicht mehr: Das pauschale Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Heizkessel (§ 72 GEG) sowie das fixe Enddatum für fossile Heizungen im Jahr 2045 entfallen. Funktionierende Anlagen dürfen uneingeschränkt weiter betrieben und repariert werden.

· Freiere Wahl der Heizungsart: Die Entscheidung über die künftige Heizungsart liegt wieder ganz allein bei Ihnen als Eigentümer. Neben modernen Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets) oder einem Fernwärmeanschluss dürfen auch weiterhin klassische Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

· Einführung der „Bio-Treppe“ ab 2029: Wer sich weiterhin für eine reine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Quoten kohlendioxid-neutraler Brennstoffe (wie Biomethan oder grünen Wasserstoff) nutzen. Die Quote startet 2029 bei moderaten 10 % und steigt bis 2040 auf 60 %.

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Warum die Wärmepumpe trotzdem ein Gewinner bleibt

Auch wenn der gesetzliche Zwang entfällt, lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien weiterhin:

· Maximale staatliche Förderung: Die attraktiven Förderprogramme und Rekord-Zuschüsse von bis zu 70 % über die KfW laufen planmäßig weiter und bieten Ihnen auch für 2026 volle Planungssicherheit.

· Schutz vor der CO2-Preisentwicklung: Auf den biogenen Anteil der „Bio-Treppe“ wird künftig kein CO2-Preis fällig – auf den fossilen Anteil hingegen schon. Eine moderne Wärmepumpe oder Hybrid-Lösung schützt Sie daher langfristig am besten vor unkalkulierbaren Betriebskosten.

Warum jetzt handeln und nicht warten?

Ein frühzeitiger Check Ihrer Möglichkeiten gibt Ihnen Planungssicherheit für die Zukunft Ihrer Immobilie:

· Wichtiger Vorteil für Vermieter (Kosten-Schutz): Das GModG 2026 nimmt Vermieter stärker in die Pflicht. Wer beim Heizungstausch weiterhin auf fossile Brennstoffe setzt, muss ab 2029 die Hälfte der Kosten für die teureren Bio-Brennstoffe sowie der CO2-Abgabe selbst tragen und darf diese nicht auf die Mieter umlegen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe schützt Sie als Eigentümer somit vor dauerhaften Zusatzkosten.

· Wertsteigerung & Marktvorteil: Eine Immobilie, die bereits heute die Anforderungen der kommenden Jahrzehnte erfüllt und energetisch modern aufgestellt ist, erzielt auf dem regionalen Markt in Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter einen deutlich höheren Wert und bleibt langfristig attraktiv.

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Unsere Experten-Beratung zur Gesetzeslage

Die Gesetzeslage hat sich im Jahr 2026 grundlegend vereinfacht – die Auswahl der für Sie wirtschaftlichsten und ästhetischsten Lösung erfordert dennoch eine kluge Planung. Wir analysieren Ihr Gebäude in Wolfenbüttel, Braunschweig oder Salzgitter

und zeigen Ihnen ganz unvoreingenommen, welches System perfekt zu Ihrem Budget und Ihren langfristigen Zielen passt.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es spezifisch für Ihr Objekt und Ihren Wohnort?
  2. Welches Heizsystem erfüllt Ihre Vorstellungen?
  3. Welche staatlichen Fördergelder können wir optimal für Sie beantragen?

Vertrauen statt Verunsicherung: Wir planen Ihre neue Heizung so, dass sie heute rechtssicher und morgen bezahlbar ist.