Informationen zur Gesetzeslage

Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Nun haben wir Klarheit! Der Bundestag hat am 08.September 2023 das neue Heizungsgesetz verabschiedet.

Damit möchte die Regierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und damit den Klimaschutz voranbringen. Die Vorgaben sollen für die meisten Gebäude allerdings später greifen als zunächst geplant und schrittweise umgesetzt werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen.

Wenn Sie Fragen zum Einbau Ihrer neuen Heizung unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage haben, sprechen Sie uns gerne an.